Barrierefreiheitserklärung

Die Bismarck-Apotheke in Herdecke ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter bismarck-apotheke-herdecke.de veröffentlichte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Stufe AA sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 weitgehend vereinbar. „Weitgehend vereinbar“ bedeutet, dass einige Inhalte aus den nachfolgend genannten Gründen möglicherweise nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen, alle Bereiche der Website barrierefrei zu gestalten, kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere einzelne eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten- oder Formulardienste) sowie einzelne PDF-Dokumente, die vor der Veröffentlichung dieser Erklärung erstellt wurden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, festgestellte Barrieren zu beheben und die Zugänglichkeit unserer Website weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind bemüht, Ihnen die gewünschten Informationen zeitnah und in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen. Sie erreichen uns über die Angaben auf unserer Seite Kontakt sowie im Impressum.

Durchsetzungsverfahren

Falls wir Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einzuschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen bzw. verpflichteten Stellen eine gütliche Einigung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.